Fehlbehandlung beim Zahnarzt: Hohe Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung

Zusammenfassung des Falls

 

Ein verheirateter, selbständiger Zahnarzt, seit über 27 Jahren im Bereich der Implantologie tätig, führte im März und April 2011 bei einem Patienten eine implantologische Zahnbehandlung durch. Dabei verzichtete er auf die Verwendung einer Bohrschablone, was zu einer Fehlpositionierung der Implantate führte.

Der Geschädigte beklagte nach der Behandlung Schmerzen und einen schlechten Sitz der Provisorien. Trotz mehrmaliger Nachbesserungen durch den Angeklagten, bei denen auch gelockerte Implantate festgestellt wurden, blieb das Ergebnis mangelhaft.

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, da die Behandlung gegen bewährte zahnärztliche Behandlungsregeln und gesicherte medizinische Erkenntnisse verstieß. Die Fehler wären bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt vermeidbar gewesen.

 

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung des Amtsgerichts Kitzingen (1 Cs 801 Js 11930/11) zeigt deutlich, dass die ärztliche Sorgfaltspflicht im Bereich der Implantologie von großer Bedeutung ist. Die Verwendung einer Bohrschablone kann entscheidend für den Erfolg einer Behandlung sein. Fehler, die durch Nichtverwendung dieser Hilfsmittel entstehen, können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Zahnärzte sollten stets die aktuellen medizinischen Standards und Leitlinien beachten, um solche Fehler zu vermeiden. Das Vertrauen der Patienten und die Qualität der Behandlung müssen immer im Vordergrund stehen.

 

Verhaltenstipp:

Als Zahnarzt sollten Sie stets die erforderlichen Sorgfaltsmaßstäbe einhalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um Behandlungsfehler und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden.

Ein Anwalt für Strafrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und Sie in solchen Fällen zu vertreten.

 

 

Dr. Ramazan Efe, Anwalt für Strafrecht

 

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