Unterschied zwischen Totschlag und Mord: Einfach erklärt für Angehörige
Wenn ein geliebter Mensch – sei es Ihr Partner, Kind, Bruder, Schwester oder enger Freund – plötzlich mit dem Vorwurf konfrontiert wird, einen Menschen getötet zu haben, ist die Verunsicherung groß. In solchen Momenten ist es entscheidend, die rechtlichen Unterschiede zwischen Totschlag und Mord zu verstehen, da diese maßgeblich den Verlauf des Ermittlungsverfahrens und die mögliche Strafe beeinflussen.
Das Wichtigste in Kürze
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Totschlag (§ 212 StGB): Vorsätzliche Tötung ohne besondere Merkmale.
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Mord (§ 211 StGB): Vorsätzliche Tötung mit zusätzlichen Merkmalen wie Heimtücke oder niedrigen Beweggründen.
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Strafmaß: Totschlag: 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe; Mord: lebenslange Freiheitsstrafe.
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Bedeutung für Angehörige: Die genaue Einordnung beeinflusst die Verteidigungsstrategie und das mögliche Strafmaß erheblich.
Was Sie wissen sollten
Die Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord liegt in den sogenannten Mordmerkmalen. Ein Beispiel: Wenn die Tat aus niedrigen Beweggründen wie Habgier oder zur Verdeckung einer anderen Straftat begangen wurde, kann dies als Mord gewertet werden.
Für Angehörige ist es wichtig zu wissen, dass bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für die spätere rechtliche Bewertung gestellt werden. Eine frühzeitige und kompetente Verteidigung kann entscheidend sein, um Einfluss auf die Einordnung der Tat und das Strafmaß zu nehmen.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Ihr Angehöriger mit dem Vorwurf eines Tötungsdelikts konfrontiert ist, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung zu suchen. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite, um gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Stehen Sie oder ihr Angehöriger vor dem Vorwurf eines Tötungsdelikts? Lassen Sie uns Ihre Verteidigung gemeinsam planen. Kontaktieren Sie mich umgehend – gemeinsam können wir die nächsten Schritte besprechen und die bestmögliche Unterstützung für Ihren Angehörigen sicherstellen.