Verhaftung eines Angehörigen: Was tun?

Typische Situation:

Wenn ein Angehöriger verhaftet wird, führt dies oft zu Unsicherheit. Schnell zu reagieren ist entscheidend, um die Situation zu klären. Direkt nach der vorläufigen Festnahme erfolgt die polizeiliche Befragung.

Innerhalb von 24 Stunden entscheidet die Staatsanwaltschaft über Freilassung oder Vorführung vor dem Ermittlungsrichter zwecks Erlass eines Untersuchungshaftbefehls.

Braucht man einen Strafverteidiger?

Ist eine vorläufige Festnahme und mögliche Verhaftung im Raum, so sieht das Gesetz bereits vor, dass ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist. Der Festgenommene hat die Möglichkeit einen Verteidiger zu benennen, der Pflichtverteidiger werden soll.

In den meisten Fällen können die unerfahrenen Festgenommenen keinen konkreten Verteidiger benennen, sodass der "nächste Verteidiger" aus dem "Notfall-Anwaltskatalog" oder der "dem Gericht bewährte Verteidiger" bestellt wird.

Kosten der Strafverteidigung

Bei einer Pflichtverteidigung übernimmt der Staat die Kosten. Im Falle einer Verurteilung werden diese Kosten jedoch als "Kosten des Verfahrens" dem Verurteilten auferlegt, wenn er nicht freigesprochen wird.

Kann ich als Angehöriger einen weiteren Verteidiger beauftragen?

Ist beispielsweise der Pflichtverteidigerwechsel nicht möglich, können Angehörige einen weiteren Verteidiger auf eigene Kosten beauftragen.

Jedoch ist zu beachten, dass der Inhaftierte mit der Verteidigung durch diesen Verteidiger einverstanden sein muss.

Sie können also nicht auf eigene Kosten einen weiteren Verteidiger dem Inhaftierten aufzwingen, wenn dieser gerade die Verteidigung durch Ihren Anwalt nicht möchte.

 

Üblich wird Ihr Verteidiger von Ihnen einen Vorschuss verlangen und ein erstes Gespräch mit dem Inhaftierten in der JVA vornehmen. Hierfür wird er eine Besuchererlaubnis bei der StA/Ermittlungsrichter beantragen.

 

Ist der Inhaftierte mit der Verteidigung einverstanden, wird dieser während des Besuches die Vollmacht unterschreiben.

 

Sie sind in diesem Fall der Vertragspartner des Anwalts, dessen Kosten Sie zu tragen haben.

 

Daher sollten Sie vor seinem Besuch bei der JVA mit dem Anwalt absprechen, "wieviel seine Dienstleistung insgesamt kosten wird".

Kontakt zu verhafteten Angehörigen

Sobald die Untersuchungshaft verhängt wurde, können Sie als Angehöriger über den Briefverkehr Kontakt aufnehmen. Allerdings werden Briefe von der Staatsanwaltschaft kontrolliert und dürfen keine Informationen über das Verfahren enthalten.

 

Um einen Besuch zu planen, müssen Sie bei der Staatsanwaltschaft eine Besuchserlaubnis einholen und anschließend einen Termin im Gefängnis vereinbaren.

Es ist auch möglich, der verhafteten Person Geld zu überweisen oder bestimmte Dinge vorbeizubringen – die genauen Regeln erfahren Sie auf der Homepage der JVA. Googlen sie einfach danach.

Welche Informationen benötigt der Verteidiger, um den Aufenthaltsort des Angehörigen zu ermitteln?

Folgende Informationen sind zwingend, damit man den Aufenthaltsort (JVA; Polizei) schnellstmöglich ermitteln kann:

- Vorname, Nachname

- Geburtsdatum

- Letzter Aufenthaltsort/Festnahmeort

Handlungsanweisung für Angehörige

In einer solchen schwierigen Situation ist es ratsam, sofort rechtliche Unterstützung zu suchen. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht, damit dieser unverzüglich den Inhaftierten aufsuchen kann.

Zwischen dem Antrag der Besuchserlaubnis und die Genehmigung kann wertvolle Zeit vergehen.

 

Ich helfen Ihnen gerne, wenn Ihr Angehöriger in der JVA Bielefeld-Brackwede in Untersuchungshaft ist.

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