Nein!
Sie können sich mit der Unfallmitteilung direkt an einen Anwalt für Verkehrsrecht wie mich wenden.
Danach bespricht man das weitere Vorgehen zur Durchsetzung der Ansprüche.
Ihr Anwalt wird auf Grundlage der Unfallmitteilung die gegnerische Haftpflichtversicherung finden und bis zur vollständigen Schadensbezifferung zumindest den Schaden anzeigen.
Nein! Dennoch versuchen viele Versicherungen den Geschädigten sofort telefonisch zu kontaktieren, damit ein Anwalt nicht zwischengeschaltet wird.
In diesem Falle rate ich Ihnen deutlich zu machen, dass Sie diese Angelegenheit Ihrem Anwalt übergeben werden und für weitere Gespräche nicht mehr offen sind.
Nein! Viele Versicherungen versuchen auch direkt im ersten Telefonkontakt einen Termin zu vereinbaren, um ihren Gutachter zwischenzuschalten.
Ich rate Ihnen, dieses "Angebot" nicht anzunehmen, sondern Ihren Gutachter selbst zu bestimmen.
Wenn Sie keinen eigenen Gutachter haben, kümmere ich mich auch hierum.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre gesamten Kosten tragen. Hierzu zählen auch die Kosten Ihres gewählten Gutachters. Diese Kosten wird Ihr Anwalt für Verkehrsrecht bereits für Sie geltend machen.
Es ist ratsam, die Polizei zu rufen, auch wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war.
Ein Polizeibericht kann bei der Klärung von Versicherungsansprüchen helfen.
Die Unfallmitteilung enthält wichtige Informationen über den Unfall und die beteiligten Parteien, die später von Versicherungsunternehmen und Anwälten verwendet werden können, um die Schuldfrage zu klären.
Dies ist ratsam, auch wenn die Polizei hinzugerufen wurde. Insbesondere bei uneinsichtigen Unfallverursacher erforderlich!
Fotografieren Sie die unveränderte Unfallstelle samt Fahrzeuge. Nehmen Sie Bilder von der gesamten Unfallstelle auf, einschließlich der Straßenschilder, der Verkehrssituation und etwaiger Verkehrszeichen. Diese Fotos helfen dabei, den Kontext des Unfalls zu verstehen.
Fotografieren Sie eventuelle Verletzungen.
Filmen Sie den Unfallort: Wenn möglich, machen Sie kurze Videos, die den Unfallort und die Situation zeigen. Ein Video kann zusätzliche Details erfassen, die auf Fotos möglicherweise nicht sichtbar sind.
Diese Unterlagen bringen Sie dann Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht.
Alternativ:
Nein! Wir können die gesamte Konversation über E-Mail/Whatsapp/Telefon führen.
Sie müssen nicht in der Kanzlei des Anwalt für Verkehrsrecht sein.
Schicken Sie mir die Unterlagen und ich kümmere mich um den Rest.
Nein!
Ihr Gutachter ist verpflichtet, das Gutachten Ihrem Anwalt zu schicken, auch wenn manche Gutachter darauf drängen, deren Anwalt einzuschalten.
Geben Sie Ihrem Gutachter bei Auftragserteilung meine Kontaktdaten und sagen Sie, dass das Gutachten an mich kommen soll.
Im Anschluss rufen Sie mich an und informieren mich hierüber.
Achten Sie daher, was Sie beim Gutachter unterschreiben.
Ganz einfach: Wenn Sie keine Schuld haben, kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht wie mich und ich nehme Ihnen die Arbeit ab.
Nach der Kontaktaufnahme erkläre ich Ihnen, wie vorzugehen ist. Dann kläre ich auch für Sie den Gutachter, wenn Sie keinen eigenen haben.
Sie reichen nur die Unterlagen ein und unterschreiben die Vollmacht und den Mandantenbogen.
Üblich ist es, dass die Polizei kommt und auf Grundlage der Umstände und Aussagen "entscheidet". Diese ist jedoch nur ein Indiz und keine endgültige Bewertung.
Wenn Sie Zweifel haben, bezahlen Sie den Bußgeldbescheid nicht und widersprechen zur Akte dem Protokoll. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Dann suchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht auf.
Schicken Sie mir ganz unverbindlich in einer Whatsapp-Nachricht Ihre Unfallmitteilung als Foto und eine Telefonnummer für eine Kontaktaufnahme.
Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.
Ich arbeite bundesweit.