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Krankenwagen/Polizei Platz gemacht -> Schaden -> Wer zahlt??

Fall:

 

Wer kennt es nicht. Sie stehen an der Ampel. Hinter Ihnen hören/sehen Sie, dass gerade Polizei oder Krankenfahrzeuge mit Ansage (Blaulicht und/oder Einsatzhorn/Martinshorn) hinter Ihnen Platz möchten.

Sie versuchen Platz zu machen und beschädigen dabei Ihr Fahrzeug oder das Fahrzeug eines Anderen.

 

  • Regel:

§ 38 Abs. 1 StVO sagt:

 

(1) 1Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

 

2 Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

 

Das heißt:

Nur Blaulicht + Einsatzhorn heißt, dass man sofort Platz machen muss.

 

  • Was ist bei "nur Blaulicht" ?

Im Umkehrschluss des Gesetzes heißt es also, dass in diesem Falle man nicht sofort Platz machen muss. Damit ist nicht gemeint, dass Sie nunmehr in diesem Falle die Fahrt sperren sollen, sondern auch dann Platz machen sollten.

 

  • Wer zahlt jetzt für die Schäden?

 

Die Unterscheidung ist für die Frage wichtig, ob man in diesem Falle von der KfZ-Versicherung des Einsatzfahrzeuges/Polizeifahrzeuges Schadensersatz verlangen darf.

 

Werden Sie vom Einsatzfahrzeug, ohne, dass dieses Blaulicht+ Einsatzhorn eingeschaltet hat, zu einem Verhalten gedrängt, wobei es zu einem Schaden kommt, liegen die Chancen, im Falle der Beweisbarkeit, gut, dass die Versicherung jener Fahrzeuge für Schäden haftbar gemacht wird.

 

  • Was tun in einem solchen Fall?
  1. Ort, Zeit notieren
  2. Schäden durch Fotos festlegen
  3. Zeugen mit Anschrift und Telefonnummer notieren. Das sind meistens Fahrzeuge, die gemeinsam mit Ihnen Platz gemacht haben. Die sollten bezeugen, dass kein Einsatzhorn gehört wurde.
  4. Bei der nächsten Polizeistation vorbeifahren und den Umstand Berichtfest machen.
  5. Anwalt aufsuchen.

 

  • Gut zu wissen:

Sie fahren einem vorausfahrenden Fahrzeug hinten auf, weil dieser wegen des Einsatzfahrzeuges im Querverkehr trotz grüner Ampel oder Vorfahrt abbremsen musste.

 

Dass Sie grundsätzlich für die Schäden des Fahrzeuges des Aufgefahrenen haften, ist klar. ("Wer hinten drauf fährt ist grundsätzlich schuld").

 

Aber:

Ihre Schäden können Sie möglicherweise (teilweise) bei der Haftpflicht des Einsatzfahrzeuges geltend machen, wenn dieser ohne Einsatzhorn den ihnen Vorausfahrenden zu diesem Verhalten gedrängt hat.

 

(so bspw. KG, Urteil vom 18.07.2005 - 12 U 50/04)

 

 

Also auch in diesem Falle immer gut hinhören!

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