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Rechte nach einem Unfall: Was können Sie geltend machen? | Kanzlei Efe

Beachten Sie, dass die Haftungsquote nach einem Verkehrsunfall entscheidend darüber ist, ob Sie die vollen Beträge oder nur Teilbeträge erhalten.

 

Im Folgenden gehe ich davon aus, dass der Unfallgegner zu 100 % haftet.

 

Vorweg: Alle Schadenspositionen, die geltend gemacht werden sollen, müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Im Grunde gilt: Ohne Beleg keine Schadensposition. Die Versicherungen stellen sich gerne quer. Auch müssen die von der Rechtsprechung verfeinerten Voraussetzungen erfüllt sein, damit einzelne Positionen geltend gemacht werden können.

Hierbei kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht behilflich sein.

 

Im Grunde unterscheidet man unter folgenden Schadensbildern:

  1. Personenschäden,
  2.  Sachschäden (Zerstörung/Verlust oder Beschädigung) und
  3. sonstigen Schäden

Diese sind wiederum zu unterteilen in folgende Positionen, die nicht der Vollständigkeit entsprechen:

 

Personenschaden:

  1. Heilbehandlungskosten des Geschädigten (Üblicherweise wird die gesetzliche Krankenversicherung diese geltend machen, da diese die Kosten „vorstrecken werden.“(§ 116 SGB X)
  2. Fahrtkosten der nahen Angehörigen (Bspw. Ins Krankenhaus zu dem Verletzten). Diese macht aber der Geschädigte im Grunde geltend, und nicht der nahe Angehörige.
  3. Aufwendungen für berufliche Rehabilitation (Umschulungen)
  4. Behindertengerechter Umbau von Wohnung oder Auto (nicht Motorrad)
  5. Anschaffung von medizinischen Hilfsgeräten
  6. Schmerzensgeld (Höhe vom Fall abhängig)

 

Sachschäden:

  1. Reparaturkosten (Beachte Grenzen)
  2. Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung

 

Sonstige Schäden:

  1. Anwaltskosten
  2. Abschleppkosten
  3. Verwahrungskosten
  4. Sachverständigenkosten/Kostenvoranschlagskosten
  5. Steuerliche Nachteile
  6. Höhere Versicherungsprämien (bspw. Wegfall Beitragsnachlass)
  7. Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltskosten)
  8. Fehlgeschlagene Aufwendungen (bspw. Tunningkosten)
  9. Ausfall der Arbeitskraft
  10. Entgangene Genußmöglichkeiten (Theaterbesuch)
  11. Entgangener Urlaub
  12. Belastung mit Unterhaltspflicht
  13. Auslagenpauschale (25,00 €)

 

Lassen Sie Ihre Schadenspositionen durch einen Anwalt für Verkehrsrecht durchsetzen.

 

Dr. Ramazan Efe

 

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