Nach einem Verkehrsunfall stellt sich immer die Frage, ob die Polizei hinzu gerufen werden soll oder nicht.
Insbesondere bei sog. Bagatellschäden (es ist fast nichts erkennbar), ist die Beantwortung dieser Frage umso wichtiger.
In folgenden Konstellationen sollte immer die Polizei hinzu gerufen werden:
- Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden sollten Sie immer die Polizei rufen (Notruf: 110).
- Auch bei Verdacht einer "Alkoholfahrt/Drogenfahrt" sollte die Polizei hinzu gerufen werden.
- Wenn die Schuldfrage sich nicht klären lässt, sollte auch immer die Polizei hinzu gerufen werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Unfallbeteiligten unterschiedliche Auffassungen vertreten.
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass der andere Unfallbeteiligte die Tat einräumt, aber im Nachgang dem widersprechen kann.
- Wenn der andere Unfallbeteiligte im Ausland wohnhaft ist.
Wichtig:
Die hinzu kommenden Beamten nehmen nur die Aussagen auf bzw. die Unfallsituation auf. Sie entscheiden nicht, wer Schuld an dem Unfall hat.
Daher sollten Sie sich nicht durch Angaben der Polizei über die Schuldfrage irritieren lassen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie nicht Schuld an dem Unfall sind. Notieren Sie bei einer Unfallaufnahme durch die Polizei den Namen des Polizeibeamten und dessen Dienststelle, das erleichtert Ihnen etwaige Nachfragen. Jedenfalls steht dies auf der Unfallmitteilung.
Doch verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben in der Unfallmitteilung, sondern sichern auch Sie durch Fotos etc. die Beweise.
Bei einem Verkehrsunfall, den Sie nicht verursacht haben, werden auch die Anwaltskosten beim Gegner geltend gemacht.
Dr. Ramazan Efe
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