Fall:
Sie parken immer wieder an derselben Stelle an der Straße. Sie sind der Auffassung, dass dort das "Parkverbot"-Schild zu unrecht steht.
Immer wieder erhalten Sie ein Bußgeldbescheid mit geringer Geldbuße. Ihnen ist die Geldbuße egal.
Achtung!
In solchen Fällen bzw. bei mehreren "Kleinverstößen" kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihre "Eignung" anzweifeln. Dies hätte zur Folge, dass man von Ihnen eine MPU (alias: Idiotentest) fordert. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach bzw. das Gutachten geht zu Ihren lasten, dann entzieht man Ihnen die Fahrerlaubnis.
Bspw. hat das Verwaltungsgericht Berlin (Az: VG 11 A 247.07 -Beschluss vom 09.05.2007) in einem Fall, wo der Betroffene einige Parkverstöße begangen hatte, genau so
entschieden.
Dort heißt es:
"Geringfügige Ordnungswidrigkeiten können grds. Eignungszweifel nicht begründen. Sie schließen die Eignung aber aus, wenn der Fahrerlaubnisinhaber damit zu erkennen gibt, dass er z.B. Vorschriften über den ruhenden Verkehr, die dem geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehr dienen nicht anerkennt und nicht willens ist, diese einzuhalten. Von einem Verkehrsteilnehmer, der immer wieder die Vorschriften über den ruhenden Verkehr und sonstige Ordnungsvorschriften verletzt, ist nicht zu erwarten, dass er auch die Vorschriften über den fließenden Verkehr beachtet. Das gilt auch dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber als Halter fortlaufende Parkverstöße, die mit auf ihn zugelassenen Fahrzeugen begangen werden, duldet und keine wirksamen Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Verstöße trifft (§§ 3 StVG; 11, 46 Abs. FeV).""
Wichtig in dieser Entscheidung ist, dass sogar dem Fahrzeughalter, der diese Verstöße nicht begeht, die Eignung abgesprochen werden kann, wenn er keine Vorkehrungen gegen den Verursacher trifft.
Dr. Ramazan Efe
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