Nötigung im Straßenverkehr: Erste Schritte nach Erhalt eines Beschuldigtenbogens

Nötigung im Straßenverkehr: Erste Hilfe nach Erhalt eines Beschuldigtenbogens

Die Anzahl der Verfahren, in denen der Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) erhoben wird, hat in letzter Zeit zugenommen. Dieser Beitrag soll Ihnen eine erste Orientierung und Hilfe bieten

Ruhe Bewahren und Überlegt Handeln

Wenn Sie einen Beschuldigtenbogen von der Polizei erhalten haben, ist es essenziell, dass Sie zunächst Ruhe bewahren. Vermeiden Sie voreilige Reaktionen oder unbedachte Schritte.

Was Ist Nötigung im Straßenverkehr?

Einfach ausgedrückt, liegt eine Nötigung vor, wenn Sie durch Ihr Fahrverhalten einen anderen Verkehrsteilnehmer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingen. Beispiele für solche Verhaltensweisen sind: (Absatz)

  • Unnötiges Abbremsen zur Ausbremsung des nachfolgenden Fahrzeugs
  • Schneiden in Kurven
  • Blockierung einer Fahrbahn, z.B. auf der linken Spur der Autobahn
  • Bewusst zu dichtes Auffahren
  • Dauerhaftes Hupen oder Betätigen der Lichthupe

 

Mögliche Konsequenzen und Strafen

Die Strafe bei einer Verurteilung hängt vom Einzelfall ab. Die Intensität und die Auswirkungen der Nötigungshandlung spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Gemäß § 240 StGB drohen Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Zusätzlich kann ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden. Diese Maßnahmen führen in der Regel auch zu Punkten in Flensburg:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
  • Fahrverbot: 2 Punkte

Behalten Sie Ihren Punktestand in Flensburg im Auge. Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen.

 

Verhaltenstipp: Schweigen ist Gold

Oft sind die Personenbeschreibungen, die gegen Sie vorliegen, so ungenau, dass unbedachte Aussagen Ihnen schaden können. Daher sollten Sie keine Angaben machen, bevor Ihr Anwalt Akteneinsicht erhalten hat.

Tipp: Schweigen Sie und kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Nach der Akteneinsicht wird Ihr Anwalt gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

 

Unterstützung durch Dr. Efe

Wenn Sie Fragen haben oder bereits eine Vorladung, Anhörung oder einen Strafbefehl erhalten haben, zögern Sie nicht, sich an Dr. Efe zu wenden. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht unterstützt er Sie kompetent in Ihrem Verfahren.