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Linksabbieger...zeitig blinken und Folgeverkehr beachten

Fall:

Sie fahren auf einer Straße und wollen gerade das Ihnen voraus fahrende Fahrzeug überholen. Dieser schert plötzlich und unangekündigt zum links abbiegen aus.

Sie weichen dem aus und verursachen einen Unfall, ohne dieses Fahrzeug berührt zu haben.

 

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 06.10.2021 - 10 U 1012/19) hat in einem solchen Fall die volle Schuld beim Abbiegenden gesehen.

 

Obwohl es nicht zu einer Berührung kam, hat der Linksabbieger das unfallverursachende Verhalten des Geschädigten begründet.

 

Durch einen Sachverständigen konnte bewiesen werden, dass der Linksabbieger, hätte er in den Spiegel geschaut und zeitig geblinkt, den Überholenden bemerkt hätte und sein Abbiegevorgang abbrechen müsste.

 

Praxis:

Solche Unfälle entstehen öfters mit Traktoren, die plötzlich links auf ein Feldweg wechseln wollen. Der Verkehr hinter ihnen wird öfters missachtet, weshalb die folgende Unfallsituation nicht selten ist.


Öfters wird der Anspruch mit der Begründung abgelehnt, dass man als Überholender mit einem solchen Verhalten des Vorausfahrenden rechnen müsse und dementsprechend die Sorgfaltspflicht den Überholenden trifft.

 

Tipp:

Haben Sie einen solchen Verkehrsunfall gehabt, ist es wichtig, den Traktorfahrer, bis zur Ankunft der Polizei, am Tatort warten zu lassen. Öfters fährt man aus Uneinsichtigkeit einfach weiter, was wiederum für den Traktorfahrer dann den § 142 StGB begründet.

 

Setzen Sie sich in solchen Konstellationen über Ihren Anwalt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung.

 

 

 

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