Ihr kompetenter Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Bielefeld

Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht oder sorgen Sie sich um Ihr Arbeitsverhältnis?

Die Kanzlei Dr. Efe in Bielefeld ist Ihr erfahrener Partner, wenn es um die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen geht. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – engagiert und effektiv.

 

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht:

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge rechtssicher und zu Ihrem Vorteil gestaltet sind.
  • Unterstützung bei Aufhebungsverträgen: Wir begleiten Sie bei Verhandlungen und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
  • Abmahnungen: Ob Gegendarstellung oder Klage auf Entfernung aus der Personalakte – wir stehen Ihnen zur Seite.
  • Kündigungsschutzklage: Wir vertreten Sie in Fällen von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Kündigung, sowie bei außerordentlicher und ordentlicher Kündigung.
  • Arbeitszeugnisse: Wir helfen Ihnen bei der Erteilung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen.
  • Zahlungsklagen: Bei ausbleibender Gehaltszahlung, Weihnachtsgeld oder Zahlungen im Krankheitsfall setzen wir Ihre Ansprüche durch.
  • Urlaubsansprüche: Wir beraten Sie zu Urlaubsentgelt und anderen Urlaubsansprüchen.
  • Rückzahlung von Ausbildungskosten: Wir vertreten Sie bei Fragen zur Rückzahlung von Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Fortbildungskosten.
  • Versetzung: Wir unterstützen Sie bei Versetzungsklagen und allen damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen.

Warum die Kanzlei Dr. Efe in Bielefeld?

Mit unserer umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine durchdachte und zielgerichtete Vertretung in allen Stadien des Verfahrens. Zögern Sie nicht – nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, um Ihre Rechte zu sichern.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute

Die Kanzlei Dr. Efe ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Anliegen in Bielefeld. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um sich unverbindlich beraten zu lassen.

wichtiger Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass insbesondere im Arbeitsrecht Fristen und ihre Einhaltung von entscheidungserheblicher Bedeutung sind.
  • Bei Kündigungen muss bereits innerhalb von 3 Wochen, nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung (NICHT nach Ablauf der Kündigungsfrist) beim Arbeitnehmer, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Lässt man diese Frist verstreichen, erlangt die Kündigung rechtliche "Wirksamkeit".
  • Des weiteren müssen auch Ausschlussfristen aus Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen gegebenenfalls berücksichtigt werden. Um diese zu beachten, schauen Sie bitte stets in die Tarifverträge/ Betriebsvereinbarungen.

Damit die Kanzlei Dr. Efe Ihr Anliegen ohne Zeitdruck und sorgfältig vorbereiten kann, sollten Sie im eigenen Interesse sich sofort über das Kontaktformular oder Anruf melden!