Fall:
Es klingelt an der Tür. Sie machen auf und da steht die Polizei vor der Tür. Beamte, die Ihnen, ggf. ein Papier vorhalten und reinkommen (wollen).
Mit diesem Kurzbeitrag sollen einige/wichtige Tipps gegeben werden, wie Sie sich zu verhalten haben. Die ersten 4 Punkte betreffen Ihr Verhalten gegenüber den Beamten.
Dieser Beitrag erfasst den Umstand, dass Ihr Anwalt nicht kommen kann bzw. Sie noch keinen Anwalt haben.
1. Auch wenn es sehr schwer ist, müssen Sie auf jeden Fall Ruhe bewahren. Panik, Stress und unbedachte Äußerungen sind öfters nicht wieder gut zu machen.
2. Keinesfalls dürfen Sie auf die Idee kommen, irgendwelche Sachen "beiseite zu schaffen". Werden Sie erwischt, hat das für Sie Folgen dahingehend, dass gegen Sie Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr erlassen werden kann und Sie in Untersuchungshaft kommen.
3. Verhalten Sie sich nicht aggressiv gegenüber Beamten und verhindern aktiv die Durchsuchung, können Sie von der Örtlichkeit wegen Verhinderung der amtlichen Tätigkeit, entfernt werden (§ 164 StPO). Bleiben Sie lieber ruhig und vor Ort.
4. Reden Sie nicht über die Sache, noch lassen Sie es zu, dass die Beamten in Ihren Räumlichkeiten andere vernehmen. Sie haben das Hausrecht. "Ich werde nicht zur Sache aussagen und bin nicht damit einverstanden, dass Sie in meiner Wohnung x/y vernehmen."
5. Sie fordern ein Durchsuchungszeugen bzw. Ihren Verteidiger. Es muss nicht darauf gewartet werden, bis Ihr Verteidiger da ist. Jedoch sind Beamte manchmal bereit zu warten, wenn man ihnen signalisiert, dass, wenn der Anwalt da ist, man ggf. kooperiert.
6. Sie fragen nach, auf welcher Grundlage die Durchsuchung erfolgt. Durchsuchungsbeschluss oder "Gefahr in Verzug"? Diese Informationen sind wichtig für Ihren Anwalt, den Sie direkt anrufen.
Im Falle "Gefahr in Verzug" fragen Sie folgendes:
- Nennen Sie mir den konkreten Tatverdacht
- Nennen Sie mir genau, wonach Sie suchen. Ich habe ein Abwendungsrecht, dh. ich kann die gesuchte Sache ggf. herausgeben und die Durchsuchung stoppen.
- Nennen Sie mir die Gründe, wieso Sie Gefahr in Verzug annehmen. Haben Sie diese dokumentiert? (Dokumentationspflicht)
7. Kontaktieren Sie Ihren Anwalt und nennen Ihm die Informationen, die Sie haben.
8. Bei Unterlagen: Durchsicht ist nur dem Richter bzw. auf seine Erlaubnis hin dem Staatsanwalt gestattet. Verhindern Sie, dass Beamte in Ihrer Wohnung in Ihren Unterlagen herumblättern, indem Sie hierauf hinweisen.
Bei wichtigen Geschäftsunterlagen, die für die weitere Durchführung des Unternehmens von Bedeutung sind, sollten Sie darauf hinweisen und um Verbleib der Originalunterlage bzw. der Kopien bitten, damit Ihr Geschäft nicht stockt.
Wichtig nach Abschluss (ohne Anwalt):
- Sie geben nichts freiwillig heraus. In dem Sicherstellungsprotokoll vermerken Sie ausdrücklich, dass Sie mit der Sicherstellung der Gegenstände nicht einverstanden sind.
- Sie fordern nach Abschluss eine Kopie des Durchsuchungsbeschluss, Durchsuchungsbescheinigung sowie das Beschlagnahmeverzeichnis (§ 107 StPO). Auf dem Durchsuchungsbeschluss steht auch das Az, auf deren Grundlage der Anwalt tätig werden kann.
- Sie notieren sich Dienstnummer und Name des ermittlungsleitenden Beamten und der Beamten vor Ort. Diese müssen Ihnen die Dienstnummer mitteilen. Fragen Sie nach Kontaktdaten für Ihren Anwalt.
- Machen auch Sie sich Notizen über die Durchsuchung sowie die Umstände.
Nach der Durchsuchung bringen Sie die Unterlagen/Vermerke unverzüglich Ihrem Anwalt, sofern er schon nicht vor Ort war und besprechen die Einzelheiten.
Wichtig:
Hausdurchsuchungen können selten gänzlich verhindert werden, wenn die Beamten schon vor der Tür stehen. Die Tätigkeit liegt öfters darin, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und die Verwertbarkeit der erlangten Beweismittel zu prüfen. Auch kann die Durchsuchung durch Kooperation und Herausgabe des gesuchten Gegenstandes verkürzt werden.
Dr. Ramazan Efe
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