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Fahren ohne Führerschein/Fahrerlaubnis und Unfall...was erwarte mich?

Sie sind ohne eine Fahrerlaubnis gefahren und haben einen Unfall (mit Schäden) verursacht. Möglicherweise sind Sie erst 17 und standen kurz vor der Prüfung?

 

In diesem Beitrag sollen die strafrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Gesichtspunkte dargestellt werden.

 

Strafrecht:

§ 21 StVG regelt die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zusammenfassend kann hier festgehalten werden:

Wer mehrmals ohne Fahrerlaubnis fährt, riskiert, dass sein Fahrzeug möglicherweise eingezogen wird. Dh. Auto weg! In diesem Falle kontaktieren Sie unverzüglich einen Anwalt für Strafrecht wie mich.

 

Im Grunde wird Ihnen eine Sperrfrist (§ 69a StGB) erteilt. Dh. erst nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie eine Fahrerlaubnis beantragen.

 

Versicherungsrecht:

Dieser Abschnitt kommt immer dann in Betracht, wenn die KfZ-Versicherung des Fahrzeuges, mit welchem Sie den Unfall verursacht haben, den Schaden beim Gegner reguliert und im Anschluss sich an Sie wendet, um die gesamten Kosten zurückzufordern (Gesamtschuldnerinnenregress).

 

Hier ist wichtig:

Sie können nicht gegenüber der eingeklagten Forderung einwenden, die regulierten Reparaturkosten seien nicht angemessen. Denn insoweit steht der KfZ-Versicherung ihnen gegenüber ein Regulierungsermessen zu (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2005, Az. 20 W 28/05, juris; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, AKB 2008 A.1.1. Rn. 20).

 

Im Rahmen dieses Regulierungsermessens darf der Versicherer sich auch von wirtschaftlichen Erwägungen leiten lassen und selbst zweifelhafte Forderungen ausgleichen, um Zeit und Kosten zu sparen und einen Prozess zu vermeiden (LG Marburg, Urteil vom 10.01.2001, Az. 5 S 98/00, juris).

 

An die getroffene Regulierungsentscheidung sind Sie nur bei evident fehlerhaftem Regulierungsverhalten nicht gebunden (LG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2002, Az. 21 S 402/01, juris).

Ein solches evident fehlerhaftes Regulierungsverhalten liegt lediglich vor, wenn eine objektiv unrichtige Regulierung auf grober Nachlässigkeit beruht (vgl. LG Marburg a.a.O.).

 

Dh. Sie zahlen das zurück, was die Versicherung an den anderen bezahlt hat.

 

Die Obergrenze von 5.000,00 € (bei Vorsatz) gilt nur gegenüber dem Versicherungsnehmer der KfZ-Versicherung. Dh. wenn Sie sogleich der Versicherungsnehmer sind. Wenn Sie jedoch das Fahrzeug eines anderen ohne Fahrerlaubnis fahren und einen Unfall verursachen, entfällt diese Grenze Ihnen gegenüber.

 

Was tun?

Wichtig ist, dass bei der Verteidigung im Strafverfahren als Anwalt für Strafrecht auch das Versicherungsrecht im Auge behalten wird. Denn schafft man es, das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf "Fahrlässigkeit" zu drücken, so liegt die Regressobergrenze der Versicherung bei 2.000,00 €, sofern Sie sogleich der Versicherungsnehmer sind.

 

Haben Sie einen solchen Fall, dann kontaktieren Sie mich als Anwalt für Strafrecht.

Ich bin bundesweit tätig.

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