E-Scooter als Tretroller genutzt...strafbar?

Mit diesem Beitrag möchte ich einen Sachverhalt darstellen, der auf der Straße nicht selten anzutreffen ist: Ein E-Scooter wird als Tretroller verwendet, ohne sich vorher angemeldet und den Roller motortechnisch in Anspruch zu nehmen.

 

Interessant ist der Fall dann, wenn bspw.

  • die Person keine Fahrerlaubnis besitzt,
  • der E-Roller (bei privatem E-Roller) keine Haftpflichtversicherung hat oder
  • der E-Roller unter Alkohol/Drogen "gefahren" wird.

Im Folgenden Fall, den das LG Hildesheim mit Urteil v. 20.09.2022 – 13 Ns 40 Js 25077/21 entschieden hat, hat der Angeklagte ein E-Roller als Tretroller genutzt. Problem: Es bestand weder Fahrerlaubnis noch Versicherung sowie der Fahrer hatte Drogen konsumiert...volles Programm.

 

Das Gericht hat entschieden:

 

"Wer einen unversicherten E-Scooter ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr wie einen einfachen Tretroller mit bloßer Muskelkraft fortbewegt, verhält sich selbst dann weder strafbar noch ordnungswidrig, wenn er zuvor Drogen konsumiert hat, ohne Ausfallerscheinungen zu zeigen."

 

Demnach dürfen keine Ausfallerscheinungen auftreten. Auch muss der E-Scooter ausschließlich mit Muskelkraft fortbewegt werden.

 

Tipp:

Wenn Sie in einem solchen Fall angehalten werden, behalten Sie Ruhe und schweigen Sie. Sagen Sie nicht "von wo Sie kommen und wohin Sie fahren"...auch dann nicht, wenn man versucht, Sie "aus der Reserve zu locken".

 

Sie müssen sich nicht unmittelbar vor Ort erklären. Das macht Ihr Verteidiger für Sie, sofern er dies für erforderlich hält.

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