Eigenmächtige Urlaubsnahme kann Kündigung rechtfertigen: Ein Fall aus dem LAG Düsseldorf
Einleitung
In einem aktuellen Urteil des LAG Düsseldorf (Az: 8 Sa 87/18) wurde entschieden, dass das eigenmächtige Nehmen von Urlaub ein Kündigungsgrund darstellt. Diese Thematik gewinnt besonders während der Urlaubszeit an Bedeutung. Der folgende Fall verdeutlicht die rechtlichen Implikationen und gibt wertvolle Hinweise für Arbeitnehmer.
Der Fall: Eigenmächtige Urlaubsnahme
Die Klägerin war seit dem 01.08.2014 bei der Beklagten beschäftigt und hatte für den 22. und 23. Juni 2017 genehmigten Urlaub. Nach bestandener Prüfung entschied sie sich, ihren Urlaub eigenmächtig auf den 26. Juni 2017 auszuweiten, ohne dies rechtzeitig anzukündigen. Ihre E-Mail um 12:04 Uhr, zwei Stunden nach Ablauf der Gleitzeit, informierte ihren Vorgesetzten über ihren „Spontan-Urlaub“ in Mallorca.
Die gerichtliche Entscheidung
Das Gericht entschied, dass die Klägerin durch ihr Verhalten ihre vertraglichen Pflichten verletzt habe. Die eigenmächtige Urlaubsverlängerung stellte einen wichtigen Kündigungsgrund dar. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass eine Abmahnung nicht erforderlich war, da die Klägerin fortwährend signalisierte, dass sie nicht zur Arbeit kommen werde.
Wichtige rechtliche Aspekte für Arbeitnehmer
Aus § 7 Bundesurlaubsgesetz ergibt sich, dass die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden müssen, jedoch kann der Arbeitgeber aus „dringenden betrieblichen Gründen“ ablehnen. Arbeitnehmer sollten daher:
- Vorherige Zustimmung einholen: Holen Sie vor Urlaubsantritt die schriftliche Zustimmung Ihres Vorgesetzten ein.
- Nachweise sammeln: Dokumentieren Sie alle Schritte, um die Ablehnung des Urlaubs als unberechtigt darzustellen, falls erforderlich.
Fazit: Klare Kommunikation ist entscheidend
Eigenmächtiges Fernbleiben kann weitreichende Folgen haben. Es ist ratsam, in solchen Situationen rechtzeitig zu kommunizieren und keine eigenmächtigen Entscheidungen zu treffen, um Kündigungen zu vermeiden.
Wichtige Schritte für Ihre rechtliche Absicherung:
Wenn Sie Fragen zur eigenmächtigen Urlaubsnahme oder zu Kündigungsfristen haben, zögern Sie nicht, sich direkt mit mir in Verbindung zu setzen. Ich stehe Ihnen als erfahrener Anwalt in Bielefeld zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation klären – rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail!
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