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Blitzer umgestoßen: Ist das strafbar? Urteil des OLG Hamm

Blitzer umgestoßen: Warum das eine Straftat ist – So handeln Sie richtig

Wer glaubt, ein Blitzer sei nur ein ärgerliches Hindernis im Straßenverkehr, irrt gewaltig. Denn wer sich dazu hinreißen lässt, eine Geschwindigkeitsmessanlage umzustoßen oder zu manipulieren, riskiert mehr als nur eine Geldstrafe. Die Entscheidung des OLG Hamm vom 8. Januar 2025 (Az.: 1 ORs 26/24) zeigt deutlich: Auch ohne Sachbeschädigung liegt eine strafbare Handlung vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Blitzer-Umstoßen ist strafbar – auch ohne Beschädigung des Geräts.

  • Tatbestand: Störung öffentlicher Betriebe gem. § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB.

  • Unbrauchbar machen ist nicht mit "kaputt machen" gleichzusetzen.

  • Rechtsfolge: Geldstrafe, in Einzelfällen auch Freiheitsstrafe.

Was Sie wissen sollten

Die Entscheidung des OLG Hamm konkretisiert, was es bedeutet, eine Geschwindigkeitsmessanlage "unbrauchbar" zu machen. Im konkreten Fall hatte ein Mann am Karfreitag 2023 gegen einen mobilen Blitzer getreten. Dieser kippte um und war etwa eine Stunde lang außer Betrieb. Beschädigt wurde das Gerät nicht. Dennoch sahen sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht eine strafbare Handlung gem. § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Das OLG Hamm bestätigte diese Einschätzung. Entscheidend sei nicht die physische Zerstörung, sondern der Umstand, dass der Blitzer durch das Umstoßen faktisch nicht mehr betrieben werden konnte. Damit sei der Zweck der Messung – nämlich die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit – konkret vereitelt worden.

Wer also – aus Frust oder Provokation – einen Blitzer gezielt manipuliert oder gar zu Fall bringt, begeht nicht etwa eine "Bagatelle", sondern eine Strafhandlung mit erheblicher Tragweite.

Hinweis: Die Strafe wurde im vorliegenden Fall reduziert, blieb jedoch deutlich: 1.600 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze à 40 Euro). Die Verurteilung selbst wurde in allen Instanzen bestätigt.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Geschwindigkeitsmessanlage manipuliert oder unbrauchbar gemacht zu haben, sollten Sie keinesfalls unüberlegt handeln.

Bewahren Sie Ruhe und schweigen Sie gegenüber Polizei oder Behörden. Als Ihr Anwalt für Strafrecht verteidige ich Sie gezielt gegen den Vorwurf der "Störung öffentlicher Betriebe". In vielen Fällen lassen sich Motivlage, Technikeinsatz oder Beweislast gezielt hinterfragen und rechtlich einordnen.

Kontaktieren Sie mich, Dr. Ramazan Efe, Anwalt für Strafrecht in Bielefeld. Ich setze mich für Ihr Recht ein – bundesweit.