Vorwurf der Beleidigung oder Bedrohung – Wie sollten Sie sich verhalten?
Ein Vorwurf wegen Beleidigung oder Bedrohung kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Besonders im digitalen Zeitalter, in dem Nachrichten, Social-Media-Kommentare oder hitzige Wortgefechte schnell eskalieren, ist es entscheidend, besonnen zu reagieren. Erfahren Sie, was Sie in einer solchen Situation tun sollten und welche Konsequenzen drohen können.
Was zählt als Beleidigung oder Bedrohung?
Beleidigung (§ 185 StGB)
Eine Beleidigung liegt vor, wenn eine ehrverletzende Äußerung gegenüber einer Person getätigt wird. Dies kann verbal, schriftlich oder auch durch Gesten erfolgen. Dazu gehören zum Beispiel:
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Abfällige Bemerkungen über eine Person
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Beleidigungen in sozialen Netzwerken oder WhatsApp
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Abwertende Gesten (z. B. der „Stinkefinger“)
Bedrohung (§ 241 StGB)
Bei einer Bedrohung geht es um die Ankündigung eines schweren Übels gegenüber einer Person. Die Drohung muss ernst gemeint erscheinen, um strafbar zu sein. Klassische Beispiele:
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„Ich bringe dich um!“ – auch wenn es nicht ernst gemeint ist, kann dies strafbar sein.
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Drohungen per Telefon, SMS oder Social Media
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Indirekte Bedrohungen („Warte nur ab!“ in einem bedrohlichen Kontext)
Welche Strafen drohen?
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Beleidigung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
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Bedrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Falls mit einem Verbrechen gedroht wird, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
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Je nach Schwere des Falls kann auch ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgen.
Wichtig: Gerade bei Bedrohungen im Internet werden Ermittlungen oft durch Screenshots oder Chatverläufe unterstützt. Die Staatsanwaltschaft verfolgt solche Delikte in der Regel besonders konsequent.
Was Sie wissen sollten
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Keine voreiligen Aussagen: Machen Sie keine Aussagen bei der Polizei, ohne einen Anwalt zu konsultieren. Selbst eine scheinbar harmlose Äußerung kann Ihnen später schaden.
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Beweise sichern: Falls Sie selbst beleidigt oder bedroht wurden, machen Sie Screenshots oder notieren Sie Zeugen.
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Social Media beachten: Äußerungen in Kommentaren oder Chats können als Beweis dienen. Eine Löschung kann unter Umständen als Verschleierung ausgelegt werden.
Was Sie jetzt tun sollten
Falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung oder Bedrohung läuft, sollten Sie sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich, Dr. Ramazan Efe, stehe Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.
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