Wann soziale Interaktionen strafrechtliche Konsequenzen haben können
Das Wichtigste in Kürze
- Thema: Kann das Setzen eines Likes strafrechtliche Relevanz haben?
- Kernaussage: Ein Like kann als Billigung strafbarer Inhalte gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Gerichtsurteil: LG Meiningen (LG Meiningen, Beschl. v. 05.08.2022 - 6 Qs 146/22) entschied, dass ein Like unter bestimmten Umständen den Straftatbestand der Billigung einer Straftat erfüllen kann.
Hintergrund des Urteils
Das Landgericht Meiningen entschied am 5. August 2022, dass ein „Like“ auf Facebook strafrechtlich relevant sein kann. Der Fall betrifft einen Nutzer, der einen Beitrag mit einem „Daumen hoch“-Emoji versehen hatte. In diesem Beitrag wurde eine Verunglimpfung verstorbener Polizisten geäußert. Das Gericht argumentierte, dass das Setzen eines Likes als Zustimmung zum Inhalt des Beitrags aufgefasst werden kann.
Wann ein Like zur Billigung wird
Gemäß § 140 StGB kann die öffentliche Billigung einer Straftat strafrechtliche Folgen haben, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährdet. Das Gericht stellte fest, dass das Like in diesem Fall als „Billigung von Straftaten“ und „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ gewertet werden könne, da es Zustimmung und Unterstützung ausdrückt.
Folgen für Nutzer sozialer Medien
Dieses Urteil verdeutlicht, dass Handlungen wie das Setzen eines Likes strafrechtliche Konsequenzen haben können. Besonders bei Beiträgen, die strafbare Inhalte enthalten, sollten Nutzer sich über die rechtlichen Risiken im Klaren sein.
was sie nicht tun sollten
Wenn die Polizei zwecks einer Hausdurchsuchung Ihre Wohnung aufsucht, sagen Sie nichts zur Sache aus!
Lesen Sie meine Hinweise zur
Hausdurchsuchung.
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Wir verteidigen bundesweit.
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