Soforthilfe beantragt und nun Subventionsbetrug am Hals?

Sie sind Unternehmer/Freiberufler/Kleingewerbebetreiber und haben während der wirtschaftlich schweren Zeit der Corona-Krise staatliche Zuschüsse/Soforthilfe beantragt ?

 

Jetzt haben Sie Post (Vorladung) von der Polizei, aus der Sie entnehmen, dass Ihnen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) vorgeworfen wurde ?

 

Unterschätzen Sie diesen Straftatbestand nicht und versuchen Sie nicht ohne Rechtsanwalt diese Angelegenheit zu erledigen.

 

Auch, wenn Sie der Meinung sind, keine falschen Angaben gemacht zu haben bzw. nicht gewusst zu haben, dass Ihre Angaben möglicherweise nicht richtig sind, wird Ihnen ausdrücklich geraten, mit einem Rechtsanwalt diese Angelegenheit anzutreten.

 

Schon der Gesetzgeber hat im Falle des § 264 II 2 StGB eine "Schwere Straftat" gesehen und rechtfertigt dann sogar eine "Überwachung der Telekommunikation"(§ 100a II Nr. 1 Buchstabe 0), sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

 

Auch müssen die weiteren Auswirkungen einer Verurteilung in diesem Fall für Geschäftsführer etc. in die Verteidigungsstrategie einfließen.

 

Wir verteidigen Sie auch in solchen Fällen.

 

Haben Sie eine Vorladung der Polizei erhalten? Ihnen wird Subventionsbetrug vorgeworfen?

 

Kontaktieren Sie uns unverzüglich! Wir verteidigen Sie bundesweit.

 

Dr. Ramazan Efe

 

     

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