Wussten Sie schon?
Allgemein:
Das Mitnehmen von Sperrmüll am Straßenrand ist Diebstahl.
Denn diese Sachen sind nicht durch das Abstellen an der Strasse "herrenlos" geworden. Sie gehören dann der Gemeinde, die sie abholen soll.
Ausnahme: Die Sachen wurden abgestellt mit einem Hinweis: "Zu verschenken". Dann sind sie herrenlos.
Arbeitsrecht:
Im Arbeitsrecht führt die Mitnahme von aus dem Firmencontainer heraus geholten Gegenständen des öfteren zur fristlosen Kündigung ohne Abmahnung:
Bspw: LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 5 Sa 190/15.
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