· 

Verschuldeter Verkehrsunfall? Unverzügliche Meldepflicht!

Wussten Sie schon?

 

Einen Verkehrsunfall, den Sie möglicherweise verschuldet haben, müssen Sie unverzüglich Ihrer KfZ-Versicherung melden. Üblich ist hier eine Meldepflicht von einer Woche. Dies ist mit Sicherheit auch in Ihrer Vertragsvereinbarung enthalten.

Wenn Sie gegen diese Pflicht vorsätzlich verstoßen, übernimmt ihre Kfz-Versicherung möglicherweise nicht mehr die Kosten.

Vorweg: Nicht jeden Verzögerung führt zum Verlust, da die Rechtsprechung und Literatur dies sehr locker handhaben.

 

Grund: Erfahrungsgemäß will der Versicherungsnehmer nicht durch Anzeigepflichtverletzung seinen Versicherungsschutz verlieren (vgl. BGH, VersR 1981, 321; Senat, r+s 1997, 355; r+s 1992, 86; OLG Hamm, r+s 1997, 391; a. A. Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 33, Rn 19).

 

Tipp: Unverzügliche Mitteilung, damit man am Ende nicht auf den Kosten sitzenbleibt.

 

Dr. Efe

Kommentar schreiben

Kommentare: 0